Was? Wann? Wie?

WAS WIRD GEWÄHLT?
Gewählt werden die Abgeordneten zu den zwei Häusern des italienischen Parlaments für die kommenden fünf Jahre: zur Abgeordnetenkammer (630 Abgeordnete) und zum Senat (315 Senatoren).
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WANN WIRD GEWÄHLT?
Die Parlamentswahlen finden am Sonntag, 13. April und am Montag, 14. April 2008 statt. Die Wahllokale sind am Sonntag den 13. April von 8 bis 22 Uhr und am Montag den 14. April von 7 bis 15 Uhr geöffnet.

WIE WIRD GEWÄHLT?
Bei beiden Stimmzetteln gilt es einfach das Edelweiß anzukreuzen!
Die Bürger müssen mit ihrem Wahlausweis und einem gültigen Personalausweis in der auf dem Wahlausweis angegebenen Sektion zur Stimmabgabe erscheinen.
Der Wähler hat einen Stimmzettel für die Abgeordnetenkammer und einen Stimmzettel für den Senat zur Verfügung.
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Kammer
Für die Kammer gibt es einen rosa Wahlzettel mit vorgedruckten Listenzeichen. Gewählt wird das SVP-Team für die Abgeordnetenkammer indem das Edelweiß angekreuzt wird.
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Senat
Für den Senat gibt es einen gelben Wahlzettel mit vorgedrucktem Listenzeichen und daneben den Namen des/der Kandidaten/in, der/die im jeweiligen Senatswahlkreis für die SVP antritt. Es sind dies Oskar Peterlini (Wahlkreis 4 Bozen), Manfred Pinzger (Wahlkreis 5 Meran) und Helga Thaler Ausserhofer (Wahlkreis 6 Brixen).
Auf diesem Wahlzettel ebenfalls nur das Listenzeichen (Edelweiß bzw. im Wahlkreis Bozen-Unterland das kombinierte Listenzeichen "SVP - Insieme per le Autonomie") ankreuzen: Damit hat man die SVP und den/die jeweilige/en Kandidaten/in gewählt.
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Stimmabgabe der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger
Die im Ausland ansässigen Wähler können durch Briefwahl in den Auslandswahlbezirken ihre Stimme abgeben.
Die Konsulate senden bis spätestens 18 Tage vor den Wahlen den Wählern einen Brief, der nachfolgende Unterlagen enthält:
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Transportdienste für gehbehinderte Wählerinnen und Wähler
Um auch gehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme abgeben zu können, sind alle Gemeinden dazu angehalten, öffentliche Beförderungsdienste einzurichten. Auch der Landesrettungsverein Weißes Kreuz stellt wiederum allen gehbehinderten Wählern an beiden Wahltagen einen kostenlosen Transportdienst zur Verfügung. Die Fahrt zum Wahllokal muss bis Freitag, 11. April um 17 Uhr unter der Telefonnummer 0471/444444 oder der Faxnummer 0471/444370 vorgemerkt werden.
Daneben ist es allen Wählern mit Gehbehinderung erlaubt, in einer Wahlsektion mit behindertengerechten Zugängen zu wählen, sollten diese in der eigenen Wahlsektion nicht vorhanden sein. Mitzuführen ist in diesem Fall neben dem Wahlausweis auch eine ärztliche Bescheinigung, die von der örtlichen Sanitätseinheit als Bestätigung der Behinderung ausgestellt wurde.
Daneben ist es allen Wählern mit Gehbehinderung erlaubt, in einer Wahlsektion mit behindertengerechten Zugängen zu wählen, sollten diese in der eigenen Wahlsektion nicht vorhanden sein. Mitzuführen ist in diesem Fall neben dem Wahlausweis auch eine ärztliche Bescheinigung, die von der örtlichen Sanitätseinheit als Bestätigung der Behinderung ausgestellt wurde.
Begleitpersonen von behinderten Wählerinnen und Wählern
Behinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in der Lage sind, eigenständig die Stimmabgabe durchzuführen, können von einer Vertrauensperson in die Wahlkabine begleitet werden. Die Begleitperson darf diese Aufgabe nur ein einziges Mal ausüben.
Wählen im Krankenhaus
Patienten in Krankenhäusern und Heilanstalten ist es möglich, dort ihre Stimme abzugeben. Um zur Stimmabgabe zugelassen zu werden, muss der Sanitätsdirektor des Krankenhauses oder der Heilanstalt eine Erklärung über die Einlieferung ausstellen. Diese wird dem Bürgermeister der Gemeinde, in deren Wählerliste der Patient eingetragen ist, weitergeleitet. Die Erklärung darf nicht später als drei Tage vor dem Wahltermin bei der Gemeinde einlangen.
Stimmabgabe zu Hause
Schwerkranke Wähler, die ihre Wohnung nicht verlassen können, können auf Anfrage auch zu Hause wählen. In diesem Fall muss der betroffene Wähler innerhalb von 15 Tagen vor dem Wahltag ein entsprechendes Gesuch bei der Gemeinde, in dessen Wählerlisten er eingetragen ist, abgeben. Dem Gesuch muss eine Kopie des Wahlausweises und ein ärztliches Zeugnis beigelegt werden.
Wählen im Altersheim und in Therapiezentren
Insassen von Altersheimen und Patienten in Therapiezentren können ihre Stimme dort abgeben.








